Das OLG Hamm hat entschieden, dass die mit einem groben ärztlichen #Behandlungsfehler verbundene #Beweislastumkehr entfallen kann, wenn ein Patient in vorwerfbarer Weise ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen missachtet, so eine mögliche Mitursache für den erlittenen Gesundheitsschaden setzt und dazu beiträgt, dass der Verlauf des #Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann....
Urteil - Beweislastumkehr nach grobem Behandlungsfehler entfällt, wenn Patient ärztliche Empfehlungen missachtet - OLG Hamm 02.02.2018 - 26 U 72/17
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