Eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit einer #Honorarärztin ist gegeben, wenn diese im Sinne einer funktionsgerechten Einordnung, in der fremdbestimmte Arbeit geleistet wird, wie eine Beschäftigte in den Betrieb der Klägerin eingeordnet ist und keine #Handlungsspielräume besitzt...
Urteil - Honorararzt im Bereitschaftsdienst ist sozialversicherungspflichtig: LSG Bayern 22-03-2018 - L 7 R 5059/17
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