Das OLG München hat entschieden, dass ein Reiservermittler seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen darf. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Comvel GmbH, die das Reiseportal weg.de betreibt. Comvel hatte in seinen Geschäftsbedingungen unter der Überschrift "Haftungsbeschränkungen" darauf verwiesen, dass die Angaben zu den vermittelten Reiseleistungen ausschließlich auf Informationen der Leistungsträger beruhen. Sie stellten keine eigenen Zusagen des Vermittlers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Urteil - Reiseportal haftet für falsche Angaben
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