Die Vergütung teilstationär durchgeführter Dialysen wird seitens der Krankenkassen häufig pauschal mit dem Argument abgelehnt, diese sei aufgrund des Grundsatzes „ambulant vor stationär" ambulant abzurechnen.Allerdings sollte diese Prüfung im Rahmen des Einzelfalls und anhand medizinischer Standards erfolgen. Das Sozialgericht Braunschweig hat nunmehr mit Urteil vom 23.01.2018 (S 54 KR 370/14) zugunsten eines Krankenhauses entschieden, dass diesbezüglich auf den Dialysestandard der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) zurückgegriffen werden kann....
Urteil - Teilstationäre Dialyse doch stationär?
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