Verurteilung einer Hebamme, die wegen eines versuchten Mordes in sieben Fällen, im Zusammenhang verschiedener Körperverletzungsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden war, wurde jetzt seitens BGH bestätigt.
Das Landgericht München I hatte die Angeklagte wegen o.g. Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und gegen sie ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.
#Rechtsprechung #Arbeitsrecht #Körperverletzung #Hebamme
Bild: rawpixel/Pixbay.com